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   SG Aachen, 06.09.2005 - S 13 KR 27/04   

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https://dejure.org/2005,15788
SG Aachen, 06.09.2005 - S 13 KR 27/04 (https://dejure.org/2005,15788)
SG Aachen, Entscheidung vom 06.09.2005 - S 13 KR 27/04 (https://dejure.org/2005,15788)
SG Aachen, Entscheidung vom 06. September 2005 - S 13 KR 27/04 (https://dejure.org/2005,15788)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungspflicht der Krankenversicherung für Sehhilfen - Rechtsänderung - Verordnungszeitpunkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Versicherten auf Versorgung mit eine Sehhilfe ; Zahlungsanspruch eines Augenoptikers gegen die gesetzliche Krankenkasse wegen der Lieferung von Sehhilfen; Ausschluss von Versorgungsansprüchen auf Grund gesetzlicher Einschränkungen nach Verordnung und vor ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • recht-schreiber.de PDF (Kurzanmerkung)

    Erfolgreiche ZVA-Musterklagen zum "Abrechnungsstichtag 2003/2004” - Offene Rechnung mit Krankenkassen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R

    Krankenkasse - Zuständigkeit - Kassenwechsel - Heil- und Kostenplan - Zahnersatz

    Auszug aus SG Aachen, 06.09.2005 - S 13 KR 27/04
    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20.11.2001 ( B 1 KR 31/99 R = SozR 3 - 2500 § 19 Nr. 3 = SozSich 2002, 394 = Die Leistungen Beilage 2003, 5 = USK 2001-114).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus SG Aachen, 06.09.2005 - S 13 KR 27/04
    Positiv verdichtet sich das gesetzliche Rahmenrecht erst dann zum durchsetzbaren Einzelanspruch, wenn der - an Stelle der Krankenkasse kraft gesetzlichen Auftrags handelnde - Leistungserbringer festgelegt hat, welche Sach- oder Dienstleistungen zur Wiederherstellung oder Besserung der Gesundheit notwendig sind (ständige Rechtsprechung - vgl. BSG Urteil vom 16.09.1997 - 1 RK 28/95 = BSGE 81, 54 = SozR 3 - 2500 § 35 Nr. 4 = NZS 1998, 331 = NJW 1999, 1805 m.w.N.).
  • SG Dortmund, 15.06.2005 - S 13 KR 284/04
    Auszug aus SG Aachen, 06.09.2005 - S 13 KR 27/04
    Die Rechtslage kann nach Auffassung der Kammer nicht anders sein, wenn die betroffenen Versicherten die Sehhilfe zwar abholen, zwischenzeitlich aber eine Rechtsänderung eingetreten ist (ebenso: SG Dortmund, Urteil vom 15.06.2005 - S 13 KR 284/04).
  • SG Oldenburg, 23.11.2005 - S 61 KR 315/04
    Dieses gesetzliche Rahmenrecht verdichtet sich erst dann zum durchsetzbaren Einzelanspruch, wenn die -anstelle der Krankenkasse kraft gesetzlichen Auftrags handelnden - Lei-stungserbringer (im vorliegenden Fall die verordnende Augenärztin und der Optiker) fest-gelegt haben, welche Sach- oder Dienstleistungen zur Wiederherstellung oder Besserung der Gesundheit notwendig sind (BSG Urteil vom 16.09.1997 -1 RK 28/95 - SG Aachen, Urteil vom 06.09.2005 - S 13 KR 27/04 -).

    Da der Gesetzgeber aber von einer entsprechenden Regelung abgesehen hat, bestim-men sich die Ansprüche der Versicherten, die wie die Klägerin die Sehhilfen noch im Jahr 2003 rechtswirksam verordnet erhielten und diese Sehhilfen bei den Leistungserbringern verbindlich bestellt haben, nach dem bis zum 31.12.2003 geltenden Recht (ebenso Sozi-algericht Hildesheim, Urteil vom 03.05.2005 - S 20 KR 105/04 - Sozialgericht Aachen, Urteil vom 06.09.2005 - S 13 KR 27/04 -).

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